top of page

V. v. Weizsäckers Forderung einer ärztlichen Vernichtungslehre

In diesem Kapitel wird V. v. Weizsäckers "Vernichtungslehre" so, wie er sie 1933 skizzierte, dargestellt. V. v. Weizsäckers Ausführungen zu diesem Thema, welche nur die wesentlichen Grundannahmen zu bestimmen versuchen, finden sich ausschließlich in jener Heidelberger Vorlesung von 1933. Im Druck beanspruchten sie  insgesamt exakt 6 Seiten. Im Vergleich zu den übrigen etwa 4700 Seiten der Gesammelten Schriften Weizsäckers werden sie nicht etwa nur häufiger zitiert, sondern oft aus ihrem unmittelbaren Kontext, sowie dem der übrigen Schriften V. v. Weizsäckers herausgelöst. Diese kritische Anmerkung zum Umgang mit diesen Textpassagen soll ihre besondere medizinhistorische Bedeutsamkeit nicht herunterspielen. Sie verweisen auf die Haltung Weizsäckers in den Jahren 1933/34. Aber schon diese Relation der Text-Umfänge belegt eindeutig die Notwendigkeit, diese 6 Seiten auf dem Hintergrund der übrigen Schriften Weizsäckers zu deuten. Das hat nichts mit Apologetik - im heute gebräuchlichen negativen Sinne - zu tun, sondern lediglich mit einem redlichen Umgang mit Texten. Diese Passagen vorschnell als widersprüchlich, unverständlich oder inhaltlich affirmativ abzuwerten, birgt die Gefahr sich lediglich selbst nicht die Mühe gemacht zu haben, sie ausreichend gründlich gelesen und interpretiert zu haben. Wer den Anspruch erhebt, über die öffentlichen Äußerungen eines Autors in seinem historischen Kontext sowie die mit ihnen verbundenen Verantwortlichkeiten zu urteilen, sollte selbst bereit sein, dieses öffentliche Urteil durch ausreichende Text-Kenntnisse stichhaltig zu begründen, statt nur den eigenen Assoziationen bei bestimmten Begriffen zu folgen und seinen Lesern entsprechende aufzudrängen. Wer Aufklärung durch Suggestion mit Zitat-Bruchstücken ersetzt, kehrt zur selbstverschuldeten Unmündigkeit zurück, weil ihm offensichtlich das mühsame Geschäft ernsthafter Aufklärung zu anstrengend und zeitaufwendig ist.

In seinem Freiburger Vortrag "Ärztliche Aufgaben", den er im Dezember 1933 auf Einladung Heideggers gehalten und in der Zeitschrift "Volk im Werden" des nationalsozialistischen Erziehungswissenschaftlers Ernst Krieck veröffentlicht hat (Weizsäcker, 1934, GS, Bd. 8, S. 143 – 157), tauchte dieser Begriff an keiner einzigen Stelle auf. Das ist bemerkenswert und spricht deutlich gegen eine opportunistische Absicht V. v. Weizsäckers. Dort, wo V. v. Weizsäcker davon ausgehen musste, dass sich unter seinen Zuhörern vermehrt Anhänger des Nationalsozialismus befanden, verzichtete er auf seine Einforderung einer "Vernichtungslehre", die er zeitgleich in Heidelberg öffentlich formulierte. Stattdessen bekannte er sich in Freiburg zu folgender Ansicht:

Ein materialistischer Darwinismus und Ökonomismus der Ausmerze gehört nicht in die Idee der Volkserziehung; es wäre auch zu propagieren, dass die hohen Kosten der Anstalten sich mindern können, wenn ein Volk wieder bereiter wird, den Abwegigen und Schwachen unter sich zu dulden, und wenn nicht ein epileptischer Anfall sogleich Entlassung aus der Arbeit, eine geringere Akkordleistung eines Schwächeren Lohnschädigung einer ganzen Arbeitsgruppe nach sich zieht.“

(Weizsäcker, 1934, GS, Bd. 8, S. 151)

V. v. Weizsäcker formulierte es vor denselben Zuhörern als eine Aufgabe der Begegnung von Arbeiter und Student, „die Diskriminierung solcher Volksgenossen mit aller Macht zu bekämpfen.

(ebenda, S.152)

Seine Forderung einer "ärztlichen Vernichtungslehre" erhob er also nur dort, wo er davon ausgehen konnte, dass ein Großteil seiner Zuhörer seine medizinische Gundhaltung kannte. Und dort waren seine Ausführungen in eine gesamte Vorlesung über "Ärztliche Fragen" (V. v.Weizsäcker, 1933, GS, Bd. 5, S. 259 - 342) eingebettet. Er formulierte sie im 8. Kapitel über "Die soziale Krankheit" (ebenda, ab S. 318). Das Kapitel zuvor, "Ich und Umwelt in der Erkrankung", beinhaltete folgende Feststellungen V. v. Weizsäckers, die leider nie wiedergegeben werden, obwohl sie noch heute mehr als bedenkenswert wären. Man kann sie auffassen als eine frühe Begründung der erst Jahrzehnte später einsetzenden Enthospitalisierung der Psychiatrie-Patienten.

"Schon die Bezeichnungen und Begriffsbildungen der beschreibenden und der analysierenden Psychopathologie bedeuten so oft eine Sinnenteignung für den Kranken, dass er uns dafür auslacht oder hasst. Hat sich hier die Psychiatrie nicht am persönlichen Menschen vergangen? Nur dann nicht, wenn ihre Feststellung uns zur Entdeckung großherzigeren menschlichen Begreifens und wahrer Gerechtigkeit vorbereite. Es ist nun ganz und gar nicht moralische Sentimentalität, wenn die lebendige menschliche Einordnung der psychopathologischen Personen in die Gemeinschaft erstrebt wird, was freilich nicht durch den Glanz der Anstalten, sondern durch die Entdeckung des möglichen Lebensraumes und Arbeitsfeldes dieser Menschen geschieht."

(V. v. Weizsäcker, 1933, GS, Bd. 5, S. 313f)

In demselben Kapitel gab V. v. Weizsäcker gegen Ende eine Krankengeschichte wieder. Darin verband er ein menschliches Drama unmittelbar mit den historischen Ereignissen. Bei den folgenden Sätzen ist zu bedenken, dass sie sich im Sommer 1933 unmissverständlich an diejenigen wandten, die gerade die Macht übernommen hatten, mithilfe einer aggressiven Außenpolitik begannen auf den nächsten Krieg zuzusteuern und zu deren wichtigsten rhethorischen Wendungen innerhalb ihrer Kriegs-Propaganda die "Dolchstoßlegende" zählte. V. v. Weizsäckers Schwiegervater, Friedrich Curtius, hatte vor dem Ausbruch des 1. Weltkrieges mehrfach öffentlich gewarnt und 1914 alle seine Ämter als Verwaltungschef der Kirche Augsburger Konvention im Elsass niedergelegt. Er lebte seit der Heirat seiner Tochter Olympia mit V. v. Weizsächer bis zu seinem Tod gemeinsam mit beiden in einem Haushalt. Er war kurz zuvor, am 4. Mai 1933, gestorben. Die Vermutung liegt nahe, dass sich V. v. Weizsäcker an ihn denkend, Sorgen um die Zukunft machte.

 

"Da fand er sein Weib und heiratete. Nach wenigen Wochen brach der Krieg aus. So verlor er sein eigenes Haus zum zweiten Male. Der Krieg war ein Unrecht, die Völker hätten ihn nicht zulassen dürfen."

(V. v. Weizsäcker, ebenda, S. 316)

Kann man V. v. Weizsäckers politische Haltung wirklich als affirmativ bezeichnen, wenn man diese Sätze, mit denen er jeder Dolchstoßlegend und der erneuten Kriegstreiberei der Nationalsozialisten vor einem mit dieses sympathisierenden Publikum in dieser Deutlichkeit widerspricht? Bedeutet es Apologetik, wenn man auch diese - der Einforderung einer ärztlichen Vernichtungslehre - nur wenige Seiten vorausgehenden Sätze zitiert? Oder verweisen sie inhaltlich unbestreitbar darauf, dass mit ihr nicht die Vernichtung aller Menschen mit Behinderungen, sondern die klare Offenlegung und Begrenzung der Vernichtungsmaßnahmen zu deren Schutz gemeint war. Ebenso unstrittig ist, dass V. v. Weizsäcker zugleich mit seiner Übernahme einer völkischen Terminologie darauf spekulierte, seinen Gedanken, Vorstellungen und medizinisch-therapeutischen Ansätzen mehr Einfluss zu verschaffen. Natürlich war dies nicht nur eine illusorische, sondern hinsichtlich ihrer realen Wirkung gefährliche Hoffnung. Sie ließ zugleich den noch unmissverständlichen Protest und Widerstand vermissen, der gerade in dieser Anfangsphase der nationalsozialistischen Regierung so wichtig gewesen wäre. Damit trägt er Mitverantwortung - wie so viele Universitätslehrer seiner Zeit - an der Festigung der Macht der Nationalsozialisten.

Zu Beginn jenes 8. Kapitels unterschied V. v. Weizsäcker zwischen Versicherung und Sicherung (ebenda, S. 318f). Hieraus leitete er ab, inwiefern nach seiner Überzeugung nicht von Renten-, sondern von "Rechtsneurosen" (ebenda, S. 320) gesprochen werden sollte. Und darin drücke sich nicht eine lediglich individuelle Fehlhaltung sondern die einer ganzen Gesellschaft und somit eine soziale Krankheit aus. 

 

"Und in diesem Sinne hat doch die besondere Auswirkung in der Sozialversicherung mit dem politischen System von Rechtsstaatlichkeit, Kapitalismus und Klassenstaat eine Form gemein, die naturrechtliche Grundform der Verrechtung und Versachung von Arbeit und Gesundheit."

(V. v. Weizsäcker, ebenda, S. 321)

Wollten auch die Nationalsozialisten Kapitalismus und Klassenstaat in Frage stellen? Die Reihung genau dieser Begriffe verweist nicht auf eine nationalsozialistische, sondern eine sozialistische Kritik des Rechtsstaats hin (vgl. auch das Zitat auf der Startseite dieser Internetseite zum Thema Recht und Macht!) Dementsprechend betonte er den Bezug zwischen dem Einzelnem und der Gesamtheit so grundsätzlich, dass sie auch für seine Begründung einer ärztlichen Vernichtungsordnung, die nur wenige Zeilen darunter einsetze, mitbedacht werden muss. V. v. Weizsäcker jedenfalls hat sie ihr ausdrücköich vorangestellt.

"Die Gesamtheit schlechthin und ohne jede Rücksicht auf die Einzelnen zu erhalten, wäre ebenso sinnlos wie das Umgekehrte. Der Vorrang der Gesamtheit ist keine Abstraktion, sondern er gilt nur dort, wo er um der Einzelnen willen gelten muss, sollen die Einzelnen nicht untergehen."

(V. v. Weizsäcker, ebenda, S. 323)

Erst jetzt folgt eine der Textstellen, die häufig als Beleg für V. v. Weizsäckers scheinbare Übernahme der nationalsozialistischen Euthanasie-Begründung angeführt werden.

"Denn in der konkreten Entscheidung erst zeigt sich, dass eine Sozialpolitik, die nur Erhaltungspolitik treiben will, sich einer Illusion ausliefert. Sie übernimmt vom Arzte eine Haltung, die nicht einmal dieser selbst durchzuhalten vermag; die des Erhaltens um jeden Preis. Auch als Ärzte sind wir verantwortlich beteiligt an der Aufopferung des Individuums für die Gesamtheit. Es wäre illusionär, ja nicht einmal fair, wenn der deutsche Arzt seinen verantwortlichen Anteil an der notgeborenen Vernichtungspolitik glaubte nicht beitragen zu müssen. .... An der Vernichtung unwerten Lebens oder unwerter Zeugungsfähigkeit, an der Aus­schaltung des Unwerten durch Internierung, an der staatspolitischen Vernich­tungs­politik war er auch früher beteiligt…… Es gab (und gibt noch heute) keine vollständige Vernichtungslehre, welche die rein als Erhaltungslehre aufgebaute Heilkunst ergänzt.“

(Weizsäcker, ebenda, S. 323)

 

Bleibt dieses Zitat derart aus dem Text-Zusammenhang herausgerissen stehen, so denkt jeder Leser unweigerlich an den nationalsozialistischen Massenmord. V. v. Weizsäcker selbst strebte mit diesen Formulierungen offensichtlich die Zustimmung derjenigen Zuhörer an, die sich zum Nationalsozialismus bekannten. Dennoch ist nach einer genaueren Analyse nicht zu übersehen, dass V. v. Weizsäcker sogar mit dieser Begrifflichkeit ganz andere Inhalte verband. Diese erläuterte er in der unmittelbar folgenden Textpassage anhand dreier Beispiele. Sie stellten klar, inwiefern er die ärztliche Vernich­tungs­lehre als bisher lückenhaft betrachtete. Jene Beispiele waren:

 

  1. Die Straffreiheit beim Vorliegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit (S. 324)

  2. Der Schwangerschaftsabbruch bei ärztlicher Indikation (S. 324)

  3. Die Verweigerung einer Rente, wenn die Erwerbsunfähigkeit lediglich auf der Vorstellung oder dem Wunsche, krank zu sein, beruhe. (siehe V. v. Weizsäcker, 1933, S. 324f)

 

Berücksichtigt man diese drei Beispiele, so korrigieren sie die folgenden damals wie heute naheliegenden Missverständnisse:

 

  1. Bei dem Begriff Vernichtungslehre denken wir sofort an eine leibliche Verletzung. Zwei der drei Beispiele V. v. Weizsäckers beziehen sich jedoch gar nicht auf eine organische Verletzung, sondern auf die „Vernichtung“ ökonomischer Ansprüche, die Internierung, beziehungsweise deren Aussetzung beim Vorliegen einer bestimmten psychosozialen Befindlichkeit des Straftäters. Und V. v. Weizsäcker betrachtete diese Formen der Vernichtung selbstverständlich als keinesfalls weniger schwerwiegend als solche die Leiblichkeit betreffend.

  2. Zudem folgert der heutige Leser ohne Kenntnis des Sinnzusammenhangs, V. v. Weizsäcker habe eine Ausweitung der Vernichtungsmaßnahmen entgegen der Interessen des einzelnen Kranken angestrebt. Stattdessen forderte V. v. Weizsäcker eine Vernichtungslehre, um deren schleichende Ausbreitung zu verhindern. Dies verdeutlicht das dritte Beispiel. Weizsäcker forderte, die psychisch hervorgerufene Erwerbsunfähig­keit ebenso anzuerkennen wie die durch eine organische Verletzung bedingte. Es ging ihm also nicht um die Ausweitung, sondern - im Interesse des Patienten - um eine engere Begrenzung dessen, was er mit dem sehr weit gefassten Begriff der Vernichtung bezeichnete.

 

„Unser drittes Beispiel entnehmen wir der Sozialversicherung, nämlich jener grundsätzlichen Entscheidung des Rentenversicherungsamtes vom 14.IX.1926, wonach ein Versicherter keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn seine sich an den Unfall anschließende Erwerbsunfähigkeit auf der Vorstellung oder dem Wunsche krank zu sein, beruht. Hier wird also, nachdem Krankheit, wie wir oben sahen, mit Erwerbsunfähigkeit ungefähr gleichgesetzt war, das umgekehrte nicht zugelassen: Dass Erwerbsunfähigkeit unter allen Umständen auch Krankheit bzw. den ihr anhaftenden Rechtsanspruch begründet. …

Auch hier gibt es eine Art von notwendiger Vernichtungspolitik, nämlich die Zerstörung der subjektiven Ansprüche im Falle der Ablehnung der Rente. Die Grenze, bis zu der diese notwendige Härte um des Ganzen wie um des Einzelnen willen gehen muss, ist aber, wie sich jetzt zeigt, wiederum ganz lückenhaft gezogen und darum auch falsch. Denn welchen Sinn könnte es haben, den durch Nervosität Erwerbsunfähigen von der Sicherung auszuschließen, den durch Kriegsverletzung oder Betriebsunfall verstümmelt Erwerbsunfähigen aber eine Rente zu zahlen? Denn die allzu einfache Entscheidung, der Nervöse sei eben der Minderwertige, der Kriegsverletzte usw. der volkspolitisch Wertvolle - diese Entscheidung wäre ebenso irrig wie in den Wirkungen unerziehlich."

(V. v. Weizscker, 1933, S. 325)

V. v. Weizsäcker verteidigte hier – im Sommer 1933 - unmissverständlich die Rentenan­sprüche der psychisch bedingt Erwerbsunfähigen. Mit der sogenannten Euthanasie der Nationalsozialisten hatte dies nichts zu tun!

Auch V. v. Weizsäckers Ausführungen zum zweiten Beispiel, dem Schwangerschaftsabbruch, klärten, was er unter jener Lückenhaftigkeit der bisher unzureichend reflektierten und begrenzten Vernichtungsmaßnahmen meinte. Er betonte, dass alle in einer sozialen Verelendung geborenen Kinder durch physische und moralische Not ebenso bedroht seien wie das ungeborene durch eine Abtreibung. Die Zerstörung des geborenen Lebens sei kein weniger schlimmer Zustand wie die des ungeborenen. Er leitete aber daraus nicht die Berechtigung ab, das ungeborene Leben ebenfalls bedenkenlos zu beseitigen, sondern forderte umgekehrt eine kollektive Verantwortung auch gegenüber dem in sozialer Verelendung geborenen Leben. Der ebenfalls oft zitierte und genau hier eingefügte Satz:

"Erst eine volkspolitisch zu Ende gedachte Vernichtungspolitik bewiese sich als nicht nur erhaltend, sondern auch gestaltend."

(V. v. Weizsäcker, ebenda, S. 324)

bezog sich im Zusammenhang seiner vorherigen Ausführungen also auf eine Vernichtungspolitik, die zwar individuell den Schwangerschaftsabbruch beim Vorliegen einer ärztlichen Indikation erlaubt, also nicht nur erhaltend wirkt, aber andererseuts gestaltend indem sie die Vernichtung des geborenen Lebens durch Verelendung verhindert. Auch hier sollte das Eingeständnis der Unausweichbarkeit ärztlicher Vernichtungsmaßnahmen zugleich ihrer Begrenzung dort dienen, wo ihre unkontrollierte Ausbreitung im Verborgenen drohte.

"Kollektive Verantwortung ist nicht ein Geringeres als individuelle. Wenn das Volk den sozial bedingten Untergang nicht verhüten kann. wird die Bestrafung des individuell durch Abtreibung Herbeigeführten ihm nichts helfen."

(V. v. Weizsäcker, ebenda, S. 324)

Damit war also konkret gemeint: Es macht wenig Sinn durch Strafandrohung das ungeborene Leben zu schützen, um es anschließend verelenden zu lassen. Stattdessen sollte die Abtreibung bei ärztlicher Indikation erlaubt und die soziale Verelendung des geborenen Lebens verhindert werden. Das meinte V. v. Weizsäcker konkret mit jener volkspolitisch zuende gedachten Vernichtungspolitik. Wer dies unterschlägt, indem er das aus seinem Kontext herausgelöste Zitat den beliebigen Assoziationen der Leser überlässt und damit eine inhaltliche Affirmation an den Nationalsozialismus suggeriert, der wiederholt und befördert selbst heute noch einmal genau das Missverständnis, dass auch V. v. Weizsäcker vor seinen Freiburger Zuhörern billigend in Kauf nahm.

Und trotzdem lieferte V. v. Weizsäcker in seinem Freiburger Vortrag mit seinem letzten Satz doch noch eine Positionierung, die eigentlich trotz aller Abstraktion unmissverständlich war, aber ebenfalls nie zitiert sondern stets übergangen wird. Aber es kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass V. v. Weizsäcker mit diesem letzten Satz nicht nur eine abstrakte These vereten, sondern sich zugleich gegenüber den vor ihm sitzenden Zuhörern, sowie im Druck gegenüber der Zeitschrift, die seinen Text veröffentlichte positionieren wollte:

"Idee heißt nicht: ein Anspruch, es heißt: ein Dienst; auch ein Dienst am Gegner."

(V. v. Weizsäcker, 1934, GS Bd. 8, S. 157)

Dieser Satz formuliert zweifach interpretierbar eine jeweils doppelte Bedeutung: Man kann ihn als Positionierung gegenüber seinen Zuhörern und Lesern verstehen. Dann meint er: Ich bin euer Gegner, aber auch als solcher bereit euch zu dienen. Andererseits kann man ihn auch als Aufforderung verstehen: Vertreibt eure Gegner nicht oder bringt sie um, sondern dient ihnen!

Natürlich war dies eine naive und in ihrer Wirkung gefährliche Illusion zu meinen, mit solchen Äußerungen irgendwelche Akteure der nationalsozialistischen Politik beeinflussen zu können. Und es erfordert ein sehr genaues Textstudium, um diese inhaltlichen Gedankengänge V. v. Weizsäckers richtig zu erfassen. Das Missverständnis der Rechtfertigung weitergehender Vernichtungsmaßnahmen bis hin zur Tötung von Menschen mit Behinderung lag so nahe, dass es als unverantwortlich anzusehen ist, wie gezielt V. v. Weizsäcker es in dieser historischen Situation - und obwohl ihm diese ganz offensichtlich Sorgen bereitete - in Kauf nahm, wenn nicht sogar seinen nationalsozialistisch überzeugten Zuhörern in Heidelberg und Freiburg anbot. Daran ändern freilich auch die  Aussagen vor und hinter diesen Textpassagen nichts.

gegen Ausmerze und Diffamierung
bottom of page