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W. Wuttke - Groneberg

 

 

 

Das grundsätzliche Anliegen des Vortrags von Wuttke-Groneberg bestand in einer Klärung der "Rolle der Naturwissenschaften in der nationalsozialistischen Medizin" (Wuttke-Groneberg, 1980, S. 115). Er kündigte zunächst an, seine Beispiele der Geschichte der Heidelberger Medizinischen Fakultät zu entnehmen und verwies auf den Anatom A. Hirt, den Psychiater C. Schneider und die "Vernichtungsordnung" V. v. Weizsäckers (ebenda, S.115). Das folgende Kapitel behandelte jedoch ein anderes Thema, nämlich die 1934 in Heidelberg gegründete "Arbeitsgemeinschaft für Heilpflanzenkunde an der Ludolf-Krehl-Klinik" (ebenda, S. 116). Sie wurde jedoch von keinem der drei zuvor genannten, sondern von dem Gartenbaumeister R. Lucaß und dem Arzt E. G. Schenk betrieben. Deren Arbeitsgemeinschaft habe ihre Aktivitäten zunehmend erweitert und schließlich im KZ Dachau das größte Heilpflanzenforschungsinstitut Europas aufgebaut. Dort seien Homöopathie-Versuche an Tbc-Kranken durchgeführt worden. Als weiteren Beleg für die heilkundliche Ausrichtung der nationalsozialistischen Medizin verwies Wuttke-Groneberg auf die in Nürnberg unter Mitwirkung von Julius Streicher gegründete "Neue Deutsche Heilkunde" (ebenda, S. 117).

 

Diese Hinweise Wuttke-Kronebergs waren sicherlich hilfreich als Nachweis, dass die Nationalsozialisten auch innerhalb der Medizin keiner festen Ideologie folgten, sondern eher im Sinne eines ideologischen Konglomerats möglichst viele unterschiedliche Denkrichtungen für sich zu vereinnehmen suchten. Die lediglich mit diesen Bestrebungen belegte These, in der Medizin zur Zeit des Nationalsozialismus hätten die Naturwissenschaften "fast keine Rolle gespielt" und wären "weitgehend in die Defensive gedrängt" worden (ebenda. S. 129),  war aus heutiger Sicht sicherlich zu einseitig gewichtet. Nicht umsonst konnten selbst so unmittelbar in die Euthanasie verstrickte Wissenschaftler wie J. Hallervorden - oder auch E. Hecker - auf der Grundlage ihrer naturwissenschaftlichen Orientierung und Reputation nach dem Krieg weiter praktizieren, als wäre nichts geschehen (Peiffer, 1997 und Dahl, 2003).  Immerhin schränkte auch Wuttke-Groneberg seine eigene These wieder ein: "Diese Einsicht zwingt uns nicht zu einer kritiklosen Verteidigung des naturwissenschaftlichen Reduktionismus..." (ebenda, S. 130).

Diesem Konstrukt einer naturwissenschaftsfeindlichen, die Naturheilkunde fördernden Medizin zur Zeit des Nationalsozialismus ordnete Wuttke-Groneberg anschließend die Vernichtungslehre V. v. Weizsäckers zu. Sie erhebe den Arzt zum Richter über den Kranken. V. v. Weizsäcker gehe es um "einen Prozess gegen den Kranken, der dessen Vernichtung einkalkuliert" (ebenda, S. 120). Wer diese These mit den ausführlich wiedergegebenen Zitaten auf der Seite "Die Vernichtungslehre" vergleicht, wird unschwer erkennen, dass hier V. v. Weizsäcker geradezu das Wort im Munde herumgedreht wurde. Genau diesen Vergleich lehnte V. v. Weizsäcker ausdrücklich ab:

"Wir haben die Seele zu studieren, nicht zu richten."

(V. v. Weizsäcker, 1925, S. 88, Hervorhebung von V. v. Weizsäcker!)

Nichts lag V. v. Weizsäcker ferner als den ärztliche Umgang mit seinem Patienten zur Bildung einer Art Herrschaftsverhältnis zu missbrauchen. Ganz im Gegenteil forderte er bereits frühzeitig ein grundsätzlich anderes Ziel ärztlicher Therapie und Seelenerziehung:

"Aber dies sollte doch wenigstens deutlich werden: die Entstehung der Autonomie der Persönlichkeit erkennen wir jetzt als das nächste Ziel der Psychagogie, und was ich als Arzt zu dieser gewaltigen Aufgabe zu sagen habe, ist dies, dass der Erzieher unter dem dialektischen Gesetz steht, dass er wirken kann, nur wo eine Bindung ist, und dass er bilden kann, nur wo er auch die Bindung wieder löst."

(V. v. Weizsäcker, 1925, S. 96)

Es macht wenig Sinn, jede einzelne Zitatverfälschung Wuttke-Gronebergs im Einzelnen aufzuzeigen. Stattdessen sollen die folgenden zwei Zitate exemplarisch verdeutlichen, inwiefern deren verkürzte Widergabe bei Wuttke-Groneberg den Leser offensichtlich gezielt schockieren sollten hinsichtlich der scheinbar martialischen Äu´ßerungen V. v. Weizsäckers. Berücksichtigt man dagegen den Zusammenhang, beziehungsweise das, was V. v. Weizsäcker tatsächlich formulierte, so ergibt sich wiederum das  glatte Gegenteil des zunächst Suggerierten.

"Wenn also ein religöser Kranker und ein religiöser Arzt übereinkommen, dass der Tod gesünder ist als das Leben, dann kommt eine Vernichtung unwerten Lebens in Frage."

(Weizsäcker-Zitat bei Wuttke-Groneberg, 1980, S. 121)

 

Dieser isolierte Satz klingt wie eine religös-ärztliche Rechtfertigung des Patientenmordes. Allerdings entstammt er V. v. Weizsäckers erst nach dem Krieg veröffentlichter Schrift "Euthanasie und Menschenversuche", die kaum jemand ernsthaft als eine weitere Rechtfertigung der Euthanasie im Sinne des Nationalsozialismus interpretiert hat. Liest man jene Textpassage weiter, so stellt sich dementsprechend heraus, dass V. v. Weizsäcker mit diesem Satz etwas ganz anderes meinte. Auch wenn seine Begründung erst nach einem recht abstrakten theologisch-philosophischen Gedankengang zu erschließen ist, so bleibt die mit seiner Isolation erzeugte Suggestion dennoch eine Fehldeutung. Es ist eben unumgänglich, die folgenden Sätze ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen, statt sich nur das herauszupicken, womit man V. v. Weizsäcker den religiös motivierten Patientenmord unterstellen kann:

 

"Diese Auffassung hat aber nur dann einen Sinn, wenn das zeitliche Leben an sich überhaupt keinen Sinn hat, sondern seinen Wert nur erborgt hat von dem ewigen Leben, auf welches das zeitliche vorbereitet."

(V. v. Weizsäcker, 1947, GS, Bd. 5, S. 99)

 

Zwar bestimmte Weizsäcker nach dieser Unterscheidung von zeitlichem und ewigem Leben die Aufgabe der ganzen Medizin als eine Vorbereitung auf das ewige Leben, also generell als eine Form der Euthanasie. Aber er betonte, dass hier der Begriff der Euthanasie eine ganz andere Bedeutung erhalte (ebenda) und folgerte daraus, dass genau deshalb das zeitliche Leben gerade nicht beendet werden dürfe. Im Sinne Weizsäckers zugespitz könnte man sagen: Wenn das zeitliche Leben zugleich als permanenter Sterbensweg auf das ewige Leben vorbereiten soll, dann wird diese Vorbereitung durch ein Beenden des zeitlichen Lebens abgebrochen und verhindert. Die unmittelbare Tötung ist also gerade dann verboten! Nur so wird auch der unmittelbar folgende Absatz verständlich.

"Man kann jetzt sagen: die Vernichtung unwerten Lebens ist die Aufgabe der gesamten Medizin, aber die Vernichtung unwerten Lebens ist ein Mord wie jeder andere, da nur das zeitliche Leben getötet werden kann und da seine Vernichtung die Vorbereitung des ewigen Lebens abschneidet und verhindert."

(V. v. Weizsäcker, 1947, S. 100)

Dieser Text Weizsäckers hatte dennoch zwei entscheidende Schwächen. Erstens  beharrt er auf dem von den Nazis ebenfalls zwar nur aus früheren Publikationen übernommenen, aber nach ihrer Verwendung für die Ermordung von über 200 000 Menschen mit Behinderungen unbenutzbar gewordenen Begriffe des unwerten Lebens und der Euthanasie. Dies wirkt, als wolle er - zugleich sich selbst rechtfertigend - dem Leser verdeutlichen, er habe diesen Begriff schon zur Zeit der Nationalsozialisten 1933/34 in diesem religiösen, also explizit nicht im mörderischen Sinn der Nazis gebraucht und halte daher daran fest. Zweitens verbleibt er in der Abstraktion. Er verdeutlicht nicht an Beispielen, was er genau unter einer Vernichtung unwerten Lebens versteht. Es ist jedoch offensichtlich, dass V. v. Weizsäcker mit dem so betonten Begriff nicht einen gesamten Organismus, sonders Formen seiner Lebensweise, bestimmte Handlungen oder Einstellungen meinte.

Auf der Kinderfachabteilung B in Lubliniec befanden sich vereinzelt auch Kinder, die in ihrem Sozialverhalten störend, in eine Gruppengemeinschaft nur schwer einzubinden waren (Haak, K., Häßler, F. und Kumbier, E., 2013). Sie belasteten den geregelten Tagesablauf und brachten ihn durcheinander. Sie waren nach einer entsprechenden Diagnostik an Erziehungsanstalten überwiesen, aber nachdem auch diese nicht mit ihnen zurecht kamen, wieder zurück überwiesen worden. Sie wurden ebenfalls mit Luminal ermordet. In V. v. Weizsäckers Terminologie war dies die Vernichtung "unwerten Lebens". Und das war auch in seinem Sinne natürlich Mord!

 

Zusammengefasst bedeutet dies: V. v. Weizsäcker hat 1947 in der von Wuttke-Groneberg zitierten Textstelle aus "Euthanasie und Menschenversuche" - wenn auch unter Verwendung einer fragwürdigen Terminologie - einen gleichwohl wichtigen Gedanken zum Schutz des zeitlichen Lebens, nicht der Euthanasie, formuliert.

 

V. v. Weizsäcker geht sogar zum Schutz des zeitlichen Lebens noch einen Schritt weiter. Er folgert aus alledem, dass nur eine solche transzendentale Definition des Leben - in seiner christlichen Überzeugung formuliert als notwendige Vorbereitung auf das ewige Leben - einen inneren Schutz des zeitlichen Lebens aus sich selbst heraus garantiert, den eine rein biologische Sichtweise nicht zu begründen vermag. Sie ist angewiesen auf die - dem Belieben jedes Einzelnen freigestellte - Ergänzung durch eine wie auch immer geartete humanitäre oder religiöse Begründung. Damit wird jedoch ebenso die Ergänzung durch eine Ideologie ermöglicht, welche diesen Schutz aufhebt.

 

Man kann diesem Gedankengang V. v. Weizsäckers zustimmen, oder ihn ablehnen, weil er mit dieser Terminologie erneut zu gefährliche Missverständnisse provoziert. Aber eines ist eindeutig: der von Wuttke-Groneberg zitierte Satz meinte innerhalb der Argumentation V. v. Weizsäckers genau das Gegenteil dessen, was er isoliert wiedergegeben dem Leser zwangsläufig suggeriert. Der vollständige Gedankengang strebt einen wirksameren Schutz des zeitlichen Lebens an. Und mit einem Unwert ist nicht eine Behinderung oder eine psychische Besonderheit gemeint, sondern etwas, das ein Erreichen eines transzendenten Lebensziel - wir würden heute eher von der Orientierung an humanitären Geboten sprechen - blockiert. Einen solchen "Unwert" wird sicher jeder immer wieder in der einen oder anderen Form in sich selbst entdecken. 

Der vielleicht gravierendste Mangel dieses Weizsäcker-Textes liegt nach meiner Einschätzung aber in etwas ganz anderem - nicht in seiner angeblichen Nähe zum Ideologien-Konglomerat der Nazis. Er verbleibt auf einem philosophisch sehr anspruchsvollen Niveau. Das klärt für jeden, der bereit ist genau zu lesen, manches, worüber wir nur zu gerne hinwegsehen. Aber es werden die Ermordeten nicht benannt: die 200 000 Menschen mit Behinderungen, die vergast, vergiftet oder erschossen wurden. Sie werden in V. v. Weizsäckers Überlegungen nicht benannt und dieses Schweigen korrespondiert dazu, dass wir nichts darüber wissen, ob und wieviel er von den Untersuchungen seines Neuropathologen wusste.

Die zweite zentrale Weizsäcker-These bei Wuttke-Groneberg lautet:

"V. v. Weizsäcker argumentiert objektiv voll und ganz auf dem Boden nationalsozialistischer Gesundheitspolitik, die gar nichts andere kannte als nach der Verwendbarkeit des Menschen im Arbeitsprozess zu fragen und von der Antwort den Einsatz ihrer verschiedenen vernichtungspolitischen Maßnahmen abhängig machte. Gesundheit und Krankheit waren bezogen auf Leistungsfähigkeit bzw Unproduktivität im Arbeitsprozess."

(Wuttke-Groneberg, 1980, S. 127)

Auch unabhängig von V v. Weizsäcker wäre der Gedanke naheliegend, dass dieses von den Nationalsozialisten verwendete Selektionskriterium bereits lange zuvor in der ärztlichen Tätigkeit als Gutachter verankert worden war. Und für genau diese These hätte sich Wuttke-Groneberg sogar auf V. v. Weizsäcker (siehe die zahlreichen Zitate auf der Unterseite Sozialmedizin) berufen können. Es bleibt absurd und unverständlich, warum er ihn uminterpretiert, statt sich im Sinne einer grundsätzlichen Kritik der Gesundheitspolitik bereits vor 1933 auf V. v. Weizsäcker zu berufen. Er hätte ihn lediglich genauer lesen und korrekt  zitieren müssen.

"Durch die Sozialversicherung ist die ärztliche Handlung letzten Endes dem Rentabilitäts- und Produktiosprinzip der kapitalistischen Wrtschaftsordnung eingereiht worden, und man könnte sagen: an diesem Stück der Ausdehnung dieser Wirtschaftsordnung zerbricht sie auch. Was für die Gründungszeit nur halbdeutlich war, ist heute offenbar: Sozialversicherung ist halb Sozialpolitik, halb Wirtschaftspolitik. Und der Arzt ist im Kreisprozesse von Arbeit, Güterproduktion, Wirtschaft, Staat und zurück zum Arbeiter an wenig sichtbarer und doch integrierend wichtiger Stelle eingefügt. Seine überlieferte Mission, zur Gesundheit zu helfen, wurde eingepresst in die fremde Form: arbeitsfähig zu machen. Und darüber hinaus: nicht nur Diagnose zu stellen, sondern Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. ..... Von dieser gegenwärtigen Unvollziehbarkeit eines guten ärztlichen Dienstes im Gefüge des kapitalistischen Produktionsprozesses her sind alle die besonderen Missstände des Beurteilungsdienstes letzten Endes abzuleiten."

(V. v. Weizsäcker, 1932, GS Bd. 8, S. 129)

Diejenigen, welche 1980 in Berlin eine Diskussion um die tabuisierte Vergangenheit der Medizinverbrechen gegen die erbitterten Widerstände der ärztlichen Standesorganisationen durchsetzten, waren nach ihrem Selbstverständnis noch bereit, einen echten Diskurs zu führen, zweifelhafte Argumentatione selbst kenntlich zu machen und auch Gegenargumenten Gehör zu verschaffen.

Daher stieß der Vortrag Wuttke-Gronebergs sowohl in Berlin als auch bei den Herausgebern des Dokumentationsbandes (G. Baader und U. Schulz, 1980) neben Zustimmung auch auf deutliche Kritik.

"Die Diskussion zu Wuttke-Gronebergs Referat wurde sehr kontrovers geführt, ohne dass in der kurzen Zeit Klärungen möglich waren; an dies war umso weniger zu denken, als bei nicht wenigen Zuhörern der Eindruck aufgekommen war, dass trotz der interessanten Ausführungen die Form der Quellenzitierung stellenweise manipulativen Charakter aufweise."

(ebenda, S. 139)

Abschließend seien noch zwei Äußerungen aus der Podiumsdiskussion des Gesundheitstages wiedergegeben, die sicherlich zu den Leitlinien der weiteren Forschung zum Thema "Medizin und Nationalsozialismus" zu zählen sind.

 

"Das Hauptcharakteristikum des Nazi-Gesundheitswesens bestand darin, dass das Subjekt als soziales Individuum auf zwei Funktionen reduziert wurde: auf die Arbeitskraft und auf die Fortpflanzungskraft. Von diesen beiden versachlichten, überaus modernen konzeptionellen Funktionsbestimmungen aus wurden Selektionen gegenüber der Gesellschaft betrieben, nämlich Auslese zur Leistungsbereitschaft und zur Leistungsmedizin, sowie zur Ausmerze."

(K. H. Roth, in: Dokumentation des Gesundheitstages Berlin, 1980, S. 26)

Dies mag nicht das alleinige, aber ganz sicher eines der wesentlichen Täter-Motive für die Euthanasie gewesen sein. Dass aber in die begleitende Forschung selbst das völlig anders orientierte Institut V. v. Weizsäckers eingebunden werden konnte, verweist auf die zweite These, welche den eindimensionalen Erklärungsansatz Wuttke-Gronebergs im Nachhinein betrachtet bereits 1980 als verengt aufwies:

"Es ist schwer von einer Medizin im Nationalsozialismus insgesamt zu sprechen. Betrachtet man sie äußerlich und deskriptiv, so wird man so verschiedenartige Elemente in ihr wie die Naturheilkunde und sich streng naturwissenschaftlich gebende Universitätsmedizin in gleichem Maße finden."

(G. Baader, ebenda, S. 25)

Dies macht allerdings die historisch präzise Analyse nicht einfacher - da sie nicht für jeden konkreten Fall nach demselben Muster vorgehen und die Motive der Handelnden einheitlich, entlang "der" nationalsozialistischen Ideologie als allein handlungsbestimmend deuten kann - sondern weitaus komplexer. Zugleich mahnt es zur Vorsicht gegenüber vorschnell angewendeten Deutungsmustern. Schon innerhalb derselben Institution, sei es der Reichsausschus, das Gutachter-Gremium, die leitenden Ärzte in Lubliniec oder V. v. Weizsäckers Institut, können ganz unterschiedliche Motive und Überzeugungen ganz unterschiedliche Formen der Verstrickung bedingt haben. Nicht das Herausfinden des allein entscheidenden Musters, sondern die konkreten Differenzierungen sind das historisch entscheidende und lehrreiche. Dies bedeutet auch, dass V. v. Weizsäckers eigene Analyse nach dem Krieg, in Nürnberg sei unsichtbar auf der Anklagebank derjenige Geist der Medizin gesessen, "der den Mensch nur als Objekt nimmt" (V. v. Weizsäcker, 1947, GS Bd. 7, S. 91) sicherlich bedeutsam, als alleiniger Erklärungsansatz jedoch ebenfalls zu einseitig ist.

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